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Das News-Magazin in Brandenburg

Gewehrt Hennigsdorf – Eine 23-jährige Frau wurde gestern gegen 18.45 Uhr in der Rahthenaustraße von einem unbekannten Mann angegriffen. Die junge Frau war zuvor in einer Bankfiliale. Sie hatte den Unbekannten und auch eine Frau bereits bemerkt.

Als der Mann in Höhe der Heinestraße plötzlich versuchte, der 23-Jährigen die Handtasche zu entreißen, wehrte sie sich mit Pfefferspray und sprühte es in seine Richtung. Sie konnte sich losreißen und nach Hause laufen. Polizeibeamte konnten den Mann in der näheren Umgebung nicht mehr feststellen. Er war etwa 1,70 m groß und schlank. Er hatte kurze dunkle Haare und war mit einer schwarzen Jacke bekleidet. Die ihn begleitende Frau war mit einem langen hellen Mantel bekleidet und wirkte ungepflegt. Entwendet wurde nichts. Zeugen, die Angaben zur Tat oder zu den beiden unbekannten Personen machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Oberhavel unter der Telefonnummer 03301-8510 zu melden.

Haus umstellt Liebenwalde – Gestern Vormittag informierte die Berliner Polizei die Brandenburger, dass sich in der Rudolf-Breitscheid-Straße eine 39-Jährige und ein 42-Jähriger - beide mit Haftbefehl gesucht - aufhalten sollen. Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wurde das Grundstück gegen Mittag umstellt, nachdem Personenbewegung im Haus festgestellt wurde, aber niemand die Tür geöffnet hatte. Die Beamten drohten mehrfach die gewaltsame Öffnung an und erwirkten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss. Noch vor einer gewaltsamen Türöffnung entschlossen sich die beiden Personen im Haus, sich zu stellen. Sie wurden festgenommen. Der 42-Jährige hat eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und eine von fünf Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verbüßen. Die 39-jährige Frau sollte wegen Betruges in Untersuchungshaft genommen werden. Heute Vormittag entließ sie ein Richter unter Auflagen aus dem Gewahrsam. In dem Haus lebt eine 18-Jährige mit ihrem knapp einjährigen Kind. Die Beamten stellten jedoch fest, dass die Wohnverhältnisse nicht kindgerecht waren und nahmen eine Anzeige wegen Verletzung der Führsorge- und Erziehungspflicht auf und informierten das zuständige Jugendamt.