rep24 logo 2011 2

Das News-Magazin in Brandenburg

Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und Nährwerte nicht verpflichtend. Verbraucher wissen daher nicht, welche Aromen ihr Glühwein enthält oder wie viel Zucker drin ist. Eine Stichprobe in zwei Supermärkten zeigte: Nur die wenigsten Hersteller geben freiwillig an, was in ihren Weinen steckt. Was einen guten Glühwein auszeichnet und worauf Verbraucher beim Kauf und Selbermachen achten sollten, erklärt Silke Vollbrecht, Verbraucherberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Glühwein aus dem Supermarkt

Für einen Glühwein dürfen Hersteller als Grundwein ausschließlich Weiß- oder Rotweine verwenden. „Die Zugabe von Wasser, Fruchtsäften und Zusatzstoffen ist nicht zulässig“, so Vollbrecht. Sein Aroma kann er durch Gewürze wie Zimt und Gewürznelken aber auch durch standardisierte Aromastoffe erhalten. Was genau drin ist, erfährt der Verbraucher nicht unbedingt. Denn: „Die Angabe des verwendeten Weins oder der verarbeiteten Gewürze und Aromen auf der Glühwein-Flasche ist für den Produzenten nicht gesetzlich verpflichtend“, erklärt die Verbraucherberaterin. „Glühwein hat einen Alkoholgehalt von mindestens 7 % Vol.

Die Kennzeichnungspflicht gilt jedoch nur für Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 1,2 % Vol.“ Neben dem Zutatenverzeichnis ist auch eine Nährwerttabelle, aus der Verbraucher den Zuckergehalt des Glühweins ablesen können, nur eine freiwillige Angabe. „Eine Stichprobe in zwei Supermärkten ergab, dass nur drei der 25 angebotenen Glühweine Angaben zu den Inhaltsstoffen machen. Dabei enthielt einer dieser drei Glühweine unnötige Konservierungsmittel“, erklärt Vollbrecht. „Wer weiß, was in ungekennzeichneten Glühweinen steckt. Verbraucher sollten erwarten können, dass Hersteller die Zutaten transparent angeben“, so die Verbraucherschützerin.

Kennzeichnung von Winzerglühwein

Bewirbt ein Produzent seinen Glühwein als „Winzerglühwein“ und deutet damit einen regionalen Bezug an, ist er verpflichtet, die Herkunft des Weines genauer zu beschreiben. Winzerglühwein muss nicht nur aus den Trauben des Winzers, sondern auch in dessen Betrieb hergestellt werden.

Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt

„Auch für den Weihnachtsmarkt-Glühwein gilt: Als Grundweine dürfen nur Rot- oder Weißwein verwendet werden. Verbrauchern, die wissen möchten, welche Zutaten genau drin sind, empfehlen wir, gezielt beim Verkäufer am Stand nachzufragen“, so die Ernährungsexpertin. „Eine intensive rote Farbe und ein fruchtig-aromatischer Geschmack zeichnen beispielsweise einen frischen, roten Glühwein aus“, erklärt Vollbrecht.

Glühwein für Selbermacher

Verbraucher, die selbst bestimmen möchten, aus welchen Zutaten ihr Glühwein besteht, können ihn auch selbst zubereiten. Bei Rotweinen sind Dornfelder, Spätburgunder und Merlot empfehlenswert, für einen weißen Glühwein eignen sich zum Beispiel Riesling oder Chardonnay gemischt mit weißem Traubensaft. Der Wein wird auf maximal 70 °C erhitzt und sollte nicht zu lange warm gehalten werden, da ansonsten der Alkohol vollständig entweicht und ein unangenehmer bitterer Geschmack entsteht. Je nach Vorliebe wird der Glühwein mit Gewürznelken, Zimtstangen, Sternanis, Kardamom oder frischen Orangenscheiben gewürzt. Die Gewürze kann man in einem Teebeutel für mindestens 10 Minuten im Wein ziehen lassen.