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Die Nutzung eines Grundstücks als Containerpark im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin umgehend zu beenden.

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede iSd. §§ 339 ff. BGB handelt. 

Urteil vom 22. Februar 2023 2 BvE 3/19 - Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die Partei Alternative für Deutschland (im Folgenden: Antragstellerin) in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit dieses die Ausreichung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit für politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondrtes Parlamentsgesetz zugrunde liegt. 

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen. 

Die 28. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute (20.02.2023) einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 649.150,84,- Euro an. Nach den Feststellungen des Gerichts habe sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststellenbetreiber registrieren lassen. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 habe er anschließend gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Die Teststellen hätten zu keinem Zeitpunkt existiert. Hierdurch habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast 650.000,- Euro erwirtschaftet.